Pressemitteilung der RIWL
zu Änderungsanträgen zum KHAG 17/2/2026
Radiologie als Schlüsseldisziplin: BMG unterstreicht hohen Stellenwert – und schafft neue Herausforderungen und Widersprüche
Anerkennung der Radiologie als Weichensteller in der Patientenversorgung
In einem aktuellen Änderungsantrag zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) betont das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die zentrale Rolle der Radiologie für das deutsche Gesundheitssystem. Die geplante Verkürzung der Terminvermittlungsfrist auf drei Wochen wird explizit damit begründet, dass radiologische Diagnostik die „Grundvoraussetzung für weitere ärztliche Therapieentscheidungen“ sei.
Diese Einschätzung rückt die Radiologie als unverzichtbare Schlüsseldisziplin in den Fokus. Sie bestätigt, dass moderne Medizin ohne eine zeitnahe und präzise Bildgebung kaum denkbar ist.
Unverständnis über fachspezifische Sonderregelungen
Trotz dieser positiven Würdigung wirft das geplante Vorgehen Fragen auf. Während für alle anderen Fachgruppen weiterhin eine vierwöchige Vermittlungsfrist gilt, wird die Radiologie einer exklusiven Verschärfung unterzogen. Es ist schwer vermittelbar, warum ausgerechnet diese Fachgruppe, die bereits unter hohem Leistungsdruck arbeitet, mit einer selektiven Fristenverkürzung konfrontiert wird. Eine solche Sonderrolle birgt das Risiko, die ohnehin knappen personellen und apparativen Ressourcen im ambulanten Sektor weiter zu überlasten.
Der Zwiespalt: Versorgungsanspruch vs. wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Mit großer Sorge blicken wir zudem auf den wachsenden Widerspruch zwischen den politischen Erwartungen und den Rahmenbedingungen für die ambulante Radiologie:
- Beschleunigungsgebot: Einerseits erkennt das BMG die Dringlichkeit radiologischer Leistungen für GKV-Patienten rechtlich an.
- Strukturelle Gefährdung: Andererseits steht die geplante GOÄ-Reform im Raum, die die wirtschaftliche Stabilität vieler Praxen bedroht.
Die ambulante Radiologie finanziert ihre hochmoderne Infrastruktur maßgeblich über eine Mischkalkulation. Eine Entwertung der Leistungen durch die GOÄ-Reform würde die wirtschaftliche Basis schwächen und damit indirekt die Versorgung der GKV-Versicherten gefährden. Eine radiologische Praxis arbeitet unter GKV-Bedingungen hochgradig defizitär und dieses Minus kann nur durch die Abrechnung privater Leistungen kompensieren werden. Daraus ergibt sich seit mehreren Jahren eine zunehmend schwierige Situation für die ambulanten, radiologischen Praxen mit zuletzt existenzbedrohendem Ausmaß.
Wer die Radiologie als Fundament der Therapieentscheidung stärken will, darf die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Praxen nicht durch Honorarkürzungen aufs Spiel setzen.
Die indirekte Anerkennung der Radiologie durch das BMG ist ein wichtiges Signal. Damit diese „Grundvoraussetzung der Therapie“ jedoch flächendeckend und zeitnah erhalten bleibt, bedarf es einer verlässlichen Gesundheitspolitik, die auf ganzheitliche Förderung statt auf selektive Fristen setzt.
Für die RIWL:
Dr. Michael Bömmer, Schwelm
Dr. Thorsten Burian, Schwelm
Dr. Christian Bartling, Dortmund
Dr. Alexander Goldmann, Lemgo
Die Radiologie Initiative Westfalen-Lippe, gegründet im November 2022, ist ein Zusammenschluss niedergelassener Radiologen in Westfalen Lippe. Sie umfasst 32 radiologische Praxen/MVZ an insgesamt 98 Standorten. Dabei vereint die Initiative kleine und große Praxen/MVZ, inhaber- und investorgeführte Praxen/MVZ.
https://www.radiologen-wl.de/