GOÄ UPDATE
30.4.2025
Die GOÄ Novelle wird an die Berufsverbände verschickt
Die GOÄ Novelle mit Legenden und Bepreisungen wurde an die Berufsverbände verschickt, wird von der Bundesärztekammer weiterhin als vertraulich eingestuft. Dies verhindert die notwendige Diskussion der Gebührenordnung der Ärzteschaft.
2.5.2025
Die Bundesärztekammer veröffentlicht Paragrafenteil zur neuen GOÄ
Der Paragrafenteil der GOÄ Novelle kann seit heute auf der Internetseite der Bundesärztekammer heruntergeladen werden.
Doch wo bleibt die Legende der GOÄ inklusive Bepreisungen ?
Die durch zahlreiche Beschlüsse des deutschen Ärztetag geforderte Transparenz im Rahmen der Erstellung einer GOÄ Novelle wird weiterhin von der Bundesärztekammer negiert.
Eine Veröffentlichung des Zahlenwerks mit über 5000 Positionen findet weiterhin nicht statt. Es ist ein Irrglaube, zu denken, dass ein Delegierter sich in den kommenden knapp vier Wochen ein umfassendes Bild über die GOÄ Novelle machen kann, welches sie/ihn befähigt, darüber für die gesamte Ärzteschaft, für die nähere und weitere Zukunft zu entscheiden.
Gleichzeitig rollt die PR Welle der BÄK. Die am 30.4.2025 verschickte Version der GOÄ neu belegt aufs neu, dass es sich bei Der Finanzierung um ein lupenreines Diktat der PKV/Beihilfe handelt. Schaut man sich speziell das Kapitel. O an stellt man fest, das für die Radiologie nochmals eine erhebliche Reduzierung der Vergütung stattgefunden hat.
Der Umgang der BÄK mit den Bildgebenden Fächern zeigt die Wertschätzung. Diese kommt auch in Äußerungen von Herrn Reinhardt zu tragen, wenn er vom Zurechtstutzen spricht. Das Ignorieren der betriebswissenschaftlinen Berechnungen, die in einer Konsentierten Fassung 2021 von unserem Berufsverband unter dem Diktum quasi einer Nullrunde übergeben wurden, wird in der ambulanten Versorgung mit technischen Leistungen spürbare Folgen hinterlassen.
Niemand der bei Sinnen ist wird das finanzielle Risiko einer radiologischen Niederlassung finanzieren. Die Versorgungsdichte wird zurückgehen, da niemand unrentable Untersuchungen durchführt. Das wird zuerst die GKV Patienten treffen, da etwa 80% der radiologischen Leistung ambulant erbracht werden
Die Bundesärztekammer stellt die GOÄ Novelle als alternativlos dar. Dies ist eine durch nichts belegte Drohung. Die jetzige GOÄ ist eine Rechtsverordnung. Diese wird nicht ausser Kraft gesetzt, wenn es zu einer Ablehnung der GOÄ Novelle auf dem deutschen Ärztetag kommt.
Diese Novelle muss weiterhin von allen Ärzten abgelehnt werden !