GOÄ UPDATE
12.7.2026
IGES - Gutachten zu Auswirkungen der GOÄ-Reform auf die Radiologie
DRG und BDR gemeinsam das IGES-Institut mit einer umfassenden Auswirkungsanalyse beauftragt. Die Ergebnisse sind mehr als eindeutig: Für die ambulante Radiologie wären nach aktueller Berechnung Erlösminderungen von rund 36 Prozent und 25 Prozent im stationären Bereich zu erwarten. Die Analyse bestätigt damit die erheblichen Risiken für Investitionsfähigkeit, Innovationskraft und Versorgungssicherheit in Deutschland, sollte die GOÄ-Novelle in Ihrere jetzigen Vorlage in Kraft treten.
Das Gutachten wurde bereits dem BMG zur Einordnung vorgelegt. EIne PDF Datei des Gutachten ist über die Internetseite des BDR, DRG und beim Radiologen Wirtschaftforum der Firma Guerbet abrufbar.
IGES Gutachten RWF Guerbet (externer Link)
29.5.2025
Zustimmung der GOÄ Novelle auf dem deutschen Ärztetag
Es ist zutiefst enttäuschend, dass die von vielen Seiten kritisierte GOÄ-Novelle auf dem Deutschen Ärztetag verabschiedet wurde. Diese Entscheidung spiegelt leider nicht die Realität in den Praxen wider und ignoriert die dringenden Bedürfnisse der niedergelassenen Ärzte. Statt einer dringend benötigten umfassenden Reform, die eine zeitgemäße und auskömmliche Honorierung gewährleistet, wurde lediglich ein Kompromiss erzielt, der kaum als Fortschritt zu bezeichnen ist. Die Novelle berücksichtigt in keiner Weise den massiven Anstieg der Betriebskosten, die inflationäre Entwicklung oder den hohen Aufwand für moderne Medizintechnik. Viele Leistungen sind weiterhin völlig unterbewertet, was die wirtschaftliche Situation vieler Praxen zusätzlich verschärft. Dies wird unweigerlich dazu führen, dass Ärzte gezwungen sind, ihre Leistungen zu reduzieren oder bestimmte innovative Behandlungen nicht mehr anzubieten. Die Verabschiedung dieser Novelle sendet ein fatales Signal an die Ärzteschaft und verstärkt das Gefühl, dass ihre Belange nicht ernst genommen werden.
Der Ausblick auf den kommenden Prozess im Bundesgesundheitsministerium ist daher alles andere als optimistisch. Es ist zu befürchten, dass auch dort die Interessen der Ärzteschaft nicht ausreichend Gehör finden werden. Die bisherige Verabschiedung der Novelle auf dem Ärztetag könnte als Blaupause für weitere unzureichende Entscheidungen dienen. Das Ministerium steht nun vor der Herausforderung, einen Entwurf zu formulieren, der den Anforderungen der Ärzteschaft und der Patienten gleichermaßen gerecht wird – eine Aufgabe, die angesichts der aktuellen Situation schwierig erscheint. Es bleibt abzuwarten, ob es gelingt, die noch immer bestehenden Ungleichgewichte in der Gebührenordnung zu korrigieren und eine faire Vergütung für die erbrachten Leistungen sicherzustellen. Ohne eine grundlegende Überarbeitung droht eine weitere Verschlechterung der Versorgungssituation, insbesondere mit technischen Leitungen, aber auch in anderen Fachgruppen wie z.B. in der Dermatologie, Orthopädie, Nuklearmedizin.... Die kommenden Verhandlungen im Bundesgesundheitsministerium müssen dringend eine echte und zukunftsfähige GOÄ-Reform zum Ziel haben, die den Wert ärztlicher Arbeit endlich angemessen abbildet und die Zukunft der ambulanten Versorgung in Deutschland sichert.
Es ist sehr begrüßenswert, dass Frau Warken die Forderung nach einer wirtschaftlich kalkulierten GOÄ erhebt. Diese Position ist ein wichtiges Signal und zeigt, dass die Notwendigkeit einer realistischen und zukunftsfähigen Gebührenordnung auf politischer Ebene wahrgenommen wird. Ihre Initiative unterstreicht die Erkenntnis, dass eine moderne Gesundheitsversorgung nur dann nachhaltig gewährleistet werden kann, wenn die wirtschaftliche Grundlage der ärztlichen Praxen gesichert ist.
2.5.2025
Die Bundesärztekammer veröffentlicht Paragrafenteil zur neuen GOÄ
Der Paragrafenteil der GOÄ Novelle kann seit heute auf der Internetseite der Bundesärztekammer heruntergeladen werden.
Doch wo bleibt die Legende der GOÄ inklusive Bepreisungen ?
Die durch zahlreiche Beschlüsse des deutschen Ärztetag geforderte Transparenz im Rahmen der Erstellung einer GOÄ Novelle wird weiterhin von der Bundesärztekammer negiert.
Eine Veröffentlichung des Zahlenwerks mit über 5000 Positionen findet weiterhin nicht statt. Es ist ein Irrglaube, zu denken, dass ein Delegierter sich in den kommenden knapp vier Wochen ein umfassendes Bild über die GOÄ Novelle machen kann, welches sie/ihn befähigt, darüber für die gesamte Ärzteschaft, für die nähere und weitere Zukunft zu entscheiden.
Gleichzeitig rollt die PR Welle der BÄK. Die am 30.4.2025 verschickte Version der GOÄ neu belegt aufs neu, dass es sich bei Der Finanzierung um ein lupenreines Diktat der PKV/Beihilfe handelt. Schaut man sich speziell das Kapitel. O an stellt man fest, das für die Radiologie nochmals eine erhebliche Reduzierung der Vergütung stattgefunden hat.
Der Umgang der BÄK mit den Bildgebenden Fächern zeigt die Wertschätzung. Diese kommt auch in Äußerungen von Herrn Reinhardt zu tragen, wenn er vom Zurechtstutzen spricht. Das Ignorieren der betriebswissenschaftlinen Berechnungen, die in einer Konsentierten Fassung 2021 von unserem Berufsverband unter dem Diktum quasi einer Nullrunde übergeben wurden, wird in der ambulanten Versorgung mit technischen Leistungen spürbare Folgen hinterlassen.
Niemand der bei Sinnen ist wird das finanzielle Risiko einer radiologischen Niederlassung finanzieren. Die Versorgungsdichte wird zurückgehen, da niemand unrentable Untersuchungen durchführt. Das wird zuerst die GKV Patienten treffen, da etwa 80% der radiologischen Leistung ambulant erbracht werden
Die Bundesärztekammer stellt die GOÄ Novelle als alternativlos dar. Dies ist eine durch nichts belegte Drohung. Die jetzige GOÄ ist eine Rechtsverordnung. Diese wird nicht ausser Kraft gesetzt, wenn es zu einer Ablehnung der GOÄ Novelle auf dem deutschen Ärztetag kommt.
Diese Novelle muss weiterhin von allen Ärzten abgelehnt werden !
30.4.2025
Die GOÄ Novelle wird an die Berufsverbände verschickt
Die GOÄ Novelle mit Legenden und Bepreisungen wurde an die Berufsverbände verschickt, wird von der Bundesärztekammer weiterhin als vertraulich eingestuft. Dies verhindert die notwendige Diskussion der Gebührenordnung der Ärzteschaft