GOÄ Novelle Radiologie
- Drastische Reduzierung der Vergütung bedroht die Wirtschaftlichkeit der Praxen Der Berufsverband der Deutschen Radiologie (BDR) warnt vor einer erheblichen Abwertung der technischen Leistungen in der Radiologie und schätzt die Reduzierung auf etwa 29 Prozent. Auch die Radiologie Initiative Westfalen-Lippe (RIWL) lehnt den vorliegenden Entwurf entschieden ab und bestätigt diese Größenordnung der erwarteten Honorarminderung. Eine solch massive Kürzung der Vergütung würde die wirtschaftliche Grundlage vieler radiologischer Praxen und Abteilungen erheblich schwächen. Ohne eine adäquate Honorierung der erbrachten Leistungen könnten Praxen gezwungen sein, Leistungen einzuschränken oder Investitionen zu verschieben, was letztendlich die Versorgung der Patienten beeinträchtigen würde.
- Die Radiologie ist eine stark technologieabhängige Fachrichtung, die hohe Investitionen in Geräte wie MRT, CT, Röntgen- und Ultraschallgeräte sowie in IT-Infrastruktur, Bildarchivierungs- und Kommunikationssysteme (PACS) und Dosismanagementsysteme (DMS) erfordert. Die neue GOÄ berücksichtigt diese spezifischen Kostenstrukturen technisch-diagnostischer Fächer nicht angemessen, was einer Bestrafung dieser Bereiche gleichkommt. Steigende Ausgaben für Personal, Energie und notwendige Serviceverträge verschärfen die finanzielle Situation zusätzlich. Eine Honorarabsenkung um 29 Prozent würde diese Kosten nicht decken und die wirtschaftliche Grundlage der radiologischen Versorgung gefährden
- Ignorieren der Inflation seit Jahrzehnten . Die aktuelle GOÄ hat seit der letzten nennenswerten Novellierung im Jahr 1996 keine adäquate Anpassung an die Inflation erfahren. Die RIWL beziffert die Preissteigerung seit 1996 auf 65 Prozent. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zusätzliche Honorarabsenkung um 29 Prozent für radiologische Leistungen als realitätsfern und unangemessen. Die fehlende Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte führt bereits jetzt zu einer Unterfinanzierung vieler medizinischer Leistungen, insbesondere in kostenintensiven Bereichen wie der Radiologie
- Behinderung notwendiger Investitionen in moderne Technologien
Die geplante GOÄ Novelle wird zu einem Investitionsstau bei der Anschaffung neuer und der Modernisierung bestehender Medizintechnik führen. Radiologische Diagnostik ist auf dem neuesten Stand der Technik essenziell für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung. Wenn die Einnahmen der Praxen durch die Honorarabsenkung sinken, fehlt das Kapital für notwendige Investitionen in fortschrittliche Bildgebungstechnologien. Dies könnte langfristig die diagnostischen Möglichkeiten einschränken und somit die Qualität der medizinischen Versorgung negativ beeinflussen. - Gefahr für die Qualität der radiologischen Versorgung
Die befürchteten finanziellen Engpässe könnten nicht nur Investitionen verhindern, sondern auch zu Einschränkungen im Leistungsangebot und potenziellen Versorgungsengpässen für Patienten führen, sowohl im privat- als auch im kassenärztlichen Bereich. Wenn radiologische Praxen unter wirtschaftlichem Druck stehen, könnten sie gezwungen sein, an der Qualität der Untersuchungen oder der Patientenbetreuung zu sparen. Dies widerspricht dem Ziel einer hochwertigen und flächendeckenden radiologischen Versorgung. - Unzureichende Vergütung komplexer und zeitaufwendiger Untersuchungen Die neue Vergütungsstruktur sieht keine Steigerungen als Ausgleich für Erschwernisse bei technischen Untersuchungen mehr vor. Radiologische Untersuchungen, insbesondere komplexe Verfahren wie bestimmte MRT-Protokolle oder interventionelle Eingriffe, erfordern einen hohen Zeit- und Personalaufwand sowie spezielle Expertise. Eine pauschale Honorarabsenkung berücksichtigt diese Unterschiede im Aufwand nicht ausreichend.
- Negative Auswirkungen auf die interdisziplinäre Zusammenarbeit Die RIWL betont, dass eine umfassende Patientenversorgung nur durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen gewährleistet werden kann und lehnt eine Spaltung in "technische" und "sprechende" Medizin strikt ab. Der BDR äußert in seiner Stellungnahme Bedenken hinsichtlich eines "Paradigmenwechsels", der die Radiologie benachteiligen könnte. Eine deutliche Honorarabsenkung für radiologische Leistungen könnte die Wertschätzung der Beiträge der Radiologie innerhalb des interdisziplinären Behandlungsteams negativ beeinflussen und somit die Zusammenarbeit erschweren.
- Fehlgeleitete Priorisierung der "sprechenden Medizin" Die Tendenz der GOÄ Novelle, die "sprechende Medizin" aufzuwerten und gleichzeitig technische Disziplinen wie die Radiologie abzuwerten, wird von allen radiologischen Verbänden kritisiert. Beide Bereiche sind für eine umfassende Patientenversorgung unerlässlich und eine solche Differenzierung sind nicht im Interesse der medizinischen Versorgung stehen kann. Die Radiologie trägt maßgeblich zur Diagnosestellung bei und bildet somit die Grundlage für viele weitere therapeutische Entscheidungen anderer Fachrichtungen. Eine unangemessene Honorierung dieser essenziellen Leistungen wird die gesamte Versorgungskette negativ beeinflussen.
Die drohende drastische Reduzierung der Vergütung, die unzureichende Berücksichtigung der Kostenstruktur und der Inflation, die potenziellen negativen Auswirkungen auf Investitionen, die Qualität der Versorgung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie die mangelnde Transparenz im Novellierungsprozess stellen schwerwiegende Argumente gegen die Einführung der GOÄ Novelle in ihrer aktuellen Form dar.
Es besteht dringender Bedarf für einen Dialog zwischen den radiologischen Fachgesellschaften, der Bundesärztekammer und den politischen Entscheidungsträgern, um eine faire und zukunftsfähige Gebührenordnung zu schaffen, die die essenzielle Rolle der Radiologie in der modernen Gesundheitsversorgung angemessen würdigt