Pressemitteilung der RIWL
zum Entwurf der GOÄ neu von (9/2024)
Die Radiologie Initiative-Westfalen-Lippe (RIWL) lehnt den vorliegenden Entwurf von 9/2024 der Neubewertung und Neustrukturierung von radiologischen Leistungen in der GOÄ vehement ab.
Eine neue GOÄ ist überfällig. Die derzeitige Gebührenordnung stammt aus dem Jahr 1982, seit 1996 kam es zu keinerlei Preisanpassungen. Es ist richtig, dass Arztgruppen, die die sogenannte „sprechende Medizin“ vertreten in der GOÄ seit Jahren schlecht bewertet werden. Als RIWL unterstützen wir selbstverständlich unsere „sprechenden Kollegen“ in den Bemühungen um eine sachgerechte Vergütung.
Die von Funktionären und Politikern jahrelang vorangetriebene Spaltung der Ärzteschaft in „technische“ und „sprechende“ Medizin lehnen wir strikt ab. Sollte die GOÄ in dieser Form in Kraft treten, wird sich dieser Bruch innerhalb der Ärzteschaft nur weiter manifestieren.
Nur durch die Synergie unterschiedlicher Fachrichtungen kann eine umfassende Patientenversorgung garantiert werden. Daher ist es unumgänglich, sowohl „sprechende“ als auch „technische“ Fachgruppen ausreichend zu vergüten. Denn nur durch ein Zuarbeiten der „technischen Fächer“ an die „sprechende Medizin“ und umgekehrt kann die gemeinsame Patientenversorgung geschultert werden.
Die Politik und BÄK verkennt oder missachtet dabei die zentrale Rolle der technischen Fächer in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung.
Tatsächlich stellt die neue GOÄ eine Abstrafung der Fachbereiche, wie Radiologie, Nuklearmedizin, Labormedizin, Pathologie dar, die nur auf Zuweisung der „sprechenden“ Fachbereiche den übrigen Fachbereichen „zuarbeiten“, eine Therapie erst ermöglichen.
Die durch die BÄK willkürliche Abwertung der diagnostischen Fächer um etwa 29% gefährdet die Existenz dieser Fachgruppen sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Versorgung.
Die technischen Fächer sind kostenintensiv. Die Ausgaben für EDV, Praxisverwaltungssysteme, Server, Bildspeichersysteme (PACS), Dosismanagementsysteme (DMS), MRT-, CT-, Röntgen-, Ultraschall-Geräte steigen ! Neben ebenso steigenden Kosten für Personal und Strom, sind es insbesonders auch steigende Kosten für notwendige Serviceverträge der technisch aufwändigen Modalitäten. Notwendige Innovationen, die sowohl von Zuweisern als auch Patienten eingefordert werden sind hierbei noch nicht eingepreist, von Inflation nicht zu reden. Seit 1996 erleben wir eine Preiserhöhung von 67%. Eine Abwertung technischer Leistungen ist allein aus diesen Gründen nicht sachgerecht, indiskutabel, weit von der wirtschaftlichen Realität einer Radiologischen Praxis entfernt.
Gerade in den investitionslastigen technischen Fächern, muss eine mittel- bis langfristige ökonomische Planbarkeit gegeben sein. Sollte die aktuelle GOÄ-Novelle in Kraft treten, wird es zu Versorgungsengpässen bei privat und gesetzlich versicherten Patienten kommen.
Die Folge könnten hierbei neben fehlenden Investitionen in neue Geräte auch Praxisaufgaben sein – in jedem Fall verbunden mit einer Einschränkung der Patientenversorgung. Während man 2020/2021 die systemrelevanten diagnostischen Fächer zur Eindämmung der Corona-Pandemie benötigte, sorgt man 2024 mit einer drastischen und willkürlichen Unterfinanzierung für eine Existenzgefährdung eben dieser Fächer.
Allein der aktuelle Entwurf der GOÄ und das damit verbundene, politische Zeichen seitens der BÄK, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Umsetzung, führt somit zu einer erheblichen Verunsicherung und macht die notwendige, ökonomische Planung für die Praxen unmöglich.
Das bisherige Argument der Politik und der KV, dass die Gesamtvergütung der Radiologie durch Quersubventionierung der PKV-Leistungen ausreichend gesichert sei, ist mit diesem GOÄ-Entwurf ad absurdum geführt. Eine Reduzierung der GOÄ-Vergütung um 30-40% in der Radiologie, speziell die kostenintensive MRT betreffend, führt zu einer hochgradigen, unmittelbaren und kurzfristigen wirtschaftlichen Gefährdung.
Darüber hinaus stellt die novellierte GOÄ in ihrer jetzigen, geplanten Ausgestaltung auch eine grundlegende Veränderung der freiberuflichen, ärztlichen Tätigkeit bzw. ihrer Bewertung dar. Die in den letzten Wochen aufgekommene, vehemente Kritik vieler anderer Fachgruppen, welche teils gar nicht unmittelbar durch eine Abwertung ihrer Leistungen betroffen sind, zielt genau hierdrauf.
Die RIWL lehnt den Beschluss der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe von Samstag den 28.9.2024 zur Gebührenordnung Ärzte neu ab. Dass die Ärztekammer Westfalen-Lippe, Homebase des BÄK-Präsidenten, als Vertretung aller Ärztegruppen, sich in ihrer letzten Sitzung am vergangenen Samstag dennoch zu einer solch kritiklosen und undifferenzierten Bestärkung hat hinreißen lassen, ist enttäuschend für die Ärzte in Westfalen-Lippe und beschämend für diese Institution.
Wir appellieren daher, nicht nur an die Kollegen der technisch-diagnostischen Fächer, sondern auch an alle übrigen Fachgruppen, zum Wohle unserer Patienten und zum Erhalt unseres Berufsstandes, diesen GOÄ-Entwurf in seiner jetzigen Form abzulehnen.
Für die RIWL:
Dr. Michael Bömmer, Schwelm
Dr. Thorsten Burian, Schwelm
Dr. Christian Bartling, Dortmund
Dr. Alexander Goldmann, Lemgo